Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse durch die KfW

Staatliche Förderungen für mehr Sicherheit

Der Bund und einige Bundesländer fördern die Integration von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in Privathäusern. So unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel den Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen der Förderungen „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ günstige Kredite. Darüber hinaus gibt es Pläne, Investitionen in Sicherheitstechnik steuerlich zu fördern. Informieren Sie sich hier über die aktuell angebotenen Förderungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihres Sicherheitsprojektes.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.abus.com/ger/Ratgeber/Staatliche-Foerderung

Neues Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“

Mit dem im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 beschlossenen Förderprogramm zur Einbruchssicherung soll Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchsschutz gewährt werden.

Download Merkblatt ABUS (externe Quelle)

Förderung „Altersgerecht umbauen“

Mit dieser zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung werden Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort und in diesem Zuge auch die Sicherheit steigern. Unterstützt werden die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit zum Beispiel Tür-Zusatzschlössern.

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Wichtige Details in Kurzform (Quelle KfW)

  • ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • bis 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, unabhängig von Ihrem Alter
  • für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
  • ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430)
  • Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm (455) wählen