Zum 15. September 2017 erhöhte die KfW ihre Zuschüsse zu Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen. Für die ersten 1.000,00 Euro Investitionskosten zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00 Euro förderfähig. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung hierfür ist, die Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen zu lassen. (Quelle: www.kfw.de)