Zum 15. September 2017 erhöhte die KfW ihre Zuschüsse zu Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen. Für die ersten 1.000,00 Euro Investitionskosten zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00 Euro förderfähig. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung hierfür ist, die Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen zu lassen. (Quelle: www.kfw.de)
Zu diesen Fachunternehmen gehört auch Battenberg Sicherheitstechnik. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne rund um die beschriebenen Sicherheitsthemen wie Einbruchschutz und Schließanlagen und ermitteln Ihren förderfähigen Bedarf an Einbruch-Schutzmaßnahmen. Unser Angebot reichen Sie anschließend bei der KfW ein.
Förderungswürdige Sicherheitsmaßnahmen
Die KfW fördert die Nachrüstung für Haus- und Wohnungstüren, Balkon- und Terrassentüren oder Fenster durch zum Beispiel zusätzliche Türschlösser, Querriegel mit oder ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit sicheren Schließzylindern oder Schutzbeschläge und Schließbleche sowie einbruchhemmender Rollläden und Gitter. Darunter fallen z. B. drehgehemmte Fenstergriffe und Fensterstangenschlösser zum Aufschrauben. Selbstverständliche ist auch der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen wie z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren oder intelligente Türschlösser förderungsfähig. Und wenn Sie die verschiedenen Maßnahmen miteinander kombinieren möchten ist dies ebenfalls kein Problem. Bedingung: Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und müssen mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung an Investitionskosten betragen. Bezuschusst werden dann pro Antrag
bis 1.000 Euro förderfähiger Investitionskosten mit 20 %
darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten mit 10 %.