KfW erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz

Zum 15. September 2017 erhöhte die KfW ihre Zuschüsse zu Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen. Für die ersten 1.000,00 Euro Investitions­kosten zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00 Euro förderfähig. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Material­kosten als auch Hand­werker­leistungen förder­fähig. Voraussetzung hierfür ist, die Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen zu lassen. (Quelle: www.kfw.de)

Zu diesen Fachunternehmen gehört auch Battenberg Sicherheitstechnik. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne rund um die beschriebenen Sicherheitsthemen wie Einbruchschutz und Schließanlagen und ermitteln Ihren förderfähigen Bedarf an Einbruch-Schutzmaßnahmen. Unser Angebot reichen Sie anschließend bei der KfW ein.

Förderungswürdige Sicherheitsmaßnahmen

Die KfW fördert die Nachrüst­ung für Haus- und Wohnungs­türen, Balkon- und Terrassentüren oder Fenster durch zum Beispiel zusätzliche Tür­schlösser, Quer­riegel­ mit oder ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser mit sicheren Schließzylindern oder Schutz­beschläge und Schließ­bleche sowie einbruch­hemmender Rollläden und Gitter. Darunter fallen z. B. dreh­gehemmte Fenster­griffe und Fenster­stangen­schlösser zum Aufschrauben. Selbstverständliche ist auch der Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen wie z. B. Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen oder intelligente Türschlösser förderungsfähig. Und wenn Sie die verschiedenen Maßnahmen miteinander kombinieren möchten ist dies ebenfalls kein Problem. Bedingung: Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und müssen mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung an Investitions­kosten betragen. Bezuschusst werden dann pro Antrag

bis 1.000 Euro förder­fähiger Investitions­kosten mit 20 %
darüber hinausgehende förder­fähige Investitions­kosten mit 10 %.

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