Thomas Battenberg wurde in die Handwerksrolle gemäß §8 HwO für das Metallbauer-Handwerk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aufgenommen. Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in dem die Betriebsinhaber aller Unternehmen aus dem Kammerbezirk aufgeführt sind, deren ausgeübtes Handwerk zulassungspflichtig ist.
Alle Beiträge von Lena Heimerdinger
Treffen Sie die richte Wahl beim Tresor-Kauf
Der Artikel 5, der ab Ende Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Unternehmen nicht nur, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, sondern auch, dass diese vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
1. Hamburger Einbruchschutz-Konferenz des TÜV Rheinland
Während der Markt für Einbruchschutzsysteme vor 20 Jahren noch überschaubar war, wächst die Nachfrage nach technischem Fach- und Expertenwissen in diesem Bereich rasant. Das zeigen jetzt ins Leben gerufene Konferenzen wie die des TÜV Rheinland, der im Juni erstmals zur „Hamburger Einbruchschutz-Konferenz“ einlädt.
Erfolgreiche Teilnahme von Battenberg Sicherheitstechnik an PARTNERSHIP-Programm von ASSA ABLOY
Battenberg Sicherheitstechnik hat an allen für das PARTNERSHIP-Programm erforderlichen Zertifizierungsseminaren teilgenommen und erfolgreich abgeschlossen.
Sicherheit ist keine Frage des Geldes
Eine Analyse des Immobilienportals Immowelt vom August 2017 zeigt, dass Immobilienbesitzer in Städten mit niedrigen Kaufpreisen Einbrüche nicht mehr fürchten müssen, als Immobilienbesitzer in teuren Städten. Für die Analyse wurden Immobilienkaufpreise und Einbruchszahlen von 39 deutschen Städten verglichen.
KfW erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz
Zum 15. September 2017 erhöhte die KfW ihre Zuschüsse zu Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen. Für die ersten 1.000,00 Euro Investitionskosten zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00 Euro förderfähig. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung hierfür ist, die Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen zu lassen. (Quelle: www.kfw.de)