Aufnahme in den Adressnachweis des Hessischen Landeskriminalamts

Thomas Battenberg wurde in die Handwerksrolle gemäß §8 HwO für das Metallbauer-Handwerk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aufgenommen. Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in dem die Betriebsinhaber aller Unternehmen aus dem Kammerbezirk aufgeführt sind, deren ausgeübtes Handwerk zulassungspflichtig ist.

Mit dieser Eintragung war nun auch die Aufnahme in den Adressennachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Hessischen Landekriminalamts möglich. Dazu unterzogen wir uns freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim Hessischen Landeskriminalamt und verpflichteten uns unter anderem dazu:

  • eine fachgerechte Kundenberatung gemäß der polizeilichen Empfehlungspraxis zu garantieren
  • die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten
  • eine Palette von geprüften und zertifizierten Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag – insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern – anzubieten und deren fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.

Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist der bundeseinheitliche Pflichtenkatalog, in dem diese Voraussetzungen und weitere Anforderungen geregelt sind. Den Adressennachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ finden Sie in seiner aktuellsten Version unter www.polizei.hessen.de. Informationen zur (K)EINBRUCH-Initiative der Polizei und Wirtschaft erhalten Sie auch auf www.k-einbruch.de.

Wussten Sie eigentlich, dass die KfW Ihre Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen bezuschusst? Lesen Sie hierzu unseren Artikel „KfW erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz“ und sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und übernehmen für Sie die Einreichung Ihrer KfW-Anträge. Weitere Informationen finden Sie unter Einbruchschutz.

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