Der Artikel 5, der ab Ende Mai 2018 EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Unternehmen nicht nur, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, sondern auch, dass diese vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
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