KfW erhöht Zuschuss zum Einbruchschutz

Zum 15. September 2017 erhöhte die KfW ihre Zuschüsse zu Investitionskosten für Einbruch-Schutzmaßnahmen. Für die ersten 1.000,00 Euro Investitions­kosten zahlt die KfW einen Zuschuss von 20 % und auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00 Euro förderfähig. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Material­kosten als auch Hand­werker­leistungen förder­fähig. Voraussetzung hierfür ist, die Antragstellung vor der Umsetzung der Maßnahme sowie die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen zu lassen. (Quelle: www.kfw.de)

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